Privates Baurecht

Das private Baurecht betrifft vor allem Angelegenheiten zwischen dem Bauherrn als Auftraggeber und die Werksunternehmer und sonstige Beteiligte, welche den Auftrag ausführen – angefangen bei Problemen hinsichtlich der Erfüllung des Vertrages, der Abnahme des Werkes, bis hin zu Mängelgewährleistungsansprüchen für den Auftraggeber und Durchsetzung der Vergütung für den Auftragnehmer.

Wir helfen Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

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