Der Notar

Der Notar

In Schleswig-Holstein kann der Notar gleichzeitig als zugelassene Rechtsanwälte tätig sein. Der Anwaltsnotar unterscheidet sich gegenüber seinen hauptberuflichen Kollegen lediglich durch die Ausübung beider Berufe.

Unabhängigkeit

Eine strikte Trennung zwischen den Tätigkeiten ist für jeden Anwaltsnotar dauerhaft verpflichtend. Die entsprechende Berufsaufsicht wird durch die Schleswig-Holsteinische Notarkammer wahrgenommen.

Beurkundungen

Eine der wesentlichen Aufgaben des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften und die Beglaubigung von Urkunden. Für verschiedene Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.

Notare nehmen Beurkundungen und Beglaubigungen u.a. in folgenden Bereichen vor:

Adoptionen

Grundstückskaufverträge

Schuldanerkenntnisse

Beglaubigung von Unterschriften

Grundstücksübertragungen

Testamente

Eheverträge

Anmeldungen im Handelsregister

Vorsorgevollmachten