Medizin- und Arzthaftungsrecht
Das Medizin- und Arzthaftungsrecht umfasst unter anderem die Geltendmachung von Ansprüchen bei Verletzung der ärztlichen Heilkunst.
Sobald ein Patient von einem Arzt behandelt wird, kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Aus diesem Behandlungsvertrag ist der Arzt zur Einhaltung der erforderlichen Sorgfalt bei Durchführung der jeweiligen Behandlung verpflichtet. Die Behandlung hat entsprechend der sog. ärztlichen Heilkunst zu erfolgen.
Verstößt der Arzt gegen diese Sorgfaltspflichten und kommt es zu Schäden beim Patienten, so kann Schadensersatz und insbesondere Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
Wir helfen Ihnen gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
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